26.03.2020 - COVID-19 / Medienmitteilung

In Zusammenarbeit mit dem Kanton Wallis, respektive der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation wurde ein Massnahmenkatalog mit den zur Verfügung stehenden Finanzhilfen, vor allem mit jenen der CCF AG, erstellt. Dieser greift subsidiär zu den nationalen Hilfen, welche weiterhin oberste Priorität haben.


Zusätzlich zu den Unterstützungen des Bundes verfügt die CCF AG aktuell über ein freies Verpflichtungsvolumen in Höhe von 140 Millionen Franken, hauptsächlich in Form von Bürgschaften, die zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen können. Bevor eine ergänzende kantonale Finanzhilfe beansprucht werden kann, müssen alle anderen zur Verfügung stehenden nationalen und kantonalen Möglichkeiten (Bundesbürgschaft, Kurzarbeit, etc.) beantragt werden und auch die Bank muss einen Beitrag geleistet haben.
In einer zweiten Phase können die bestehenden, kantonalen Finanzhilfen weiterhin von den Walliser Unternehmen beantragt werden, um die zukünftigen, erforderlichen Investitionen zu tätigen.


Insgesamt verfügt der Kanton, durch die CCF AG, branchenübergreifend über ein Gesamtverpflichtungsvolumen von fast 520 Millionen Franken. Dies unter Einbezug des neuen Gesetztes zu Förderung der Bergbahnen (GBB).